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1 Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von Katja Dippold und/oder Josef Niedermeier
(im folgenden kurz Focuswelten genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
1.2
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit
der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Focuswelten diese schriftlich
anerkennt.
1.4
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen von Focuswelten.
2 Zusammenarbeit
2.1
Die Parteien unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen
oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig.
2.2
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die
ihm erkennbaren Folgen Focuswelten unverzüglich mitzuteilen.
2.3
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
2.4
Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Focuswelten
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1
Der Kunde unterstützt Focuswelten bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard-
und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
3.2
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche
Fachkunde verfügen.
3.3
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Focuswelten im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde
diese Focuswelten umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine
Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes
Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden
Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Focuswelten die zur Nutzung dieser
Materialien erforderlichen Rechte erhält.
3.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
4 Beteiligung Dritter
4.1
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für
ihn im Tätigkeitsbereich von Focuswelten tätig werden, hat der
Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Focuswelten hat
es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Focuswelten aufgrund
des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommen kann.
5 Termine
5.1
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Focuswelten
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
5.2
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich
zu bezeichnen.
5.3
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Focuswelten
nicht zu vertreten und berechtigen Focuswelten, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Focuswelten wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6 Leistungsänderungen
6.1
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Focuswelten zu
erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber Focuswelten äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann Focuswelten von dem Verfahren nach
Absatz 2 bis 5 absehen.
6.2
Focuswelten prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen
haben wird. Erkennt Focuswelten, dass zu erbringende Leistungen aufgrund
der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden
können, so teilt Focuswelten dem Kunden dies mit und weist ihn darauf
hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann,
wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben
werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung,
führt Focuswelten die Prüfung des Änderungswunsches durch.
Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen;
das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
6.3
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Focuswelten dem Kunden
die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum
der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.4
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen
und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung,
auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
6.5
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz
2 nicht einverstanden ist.
6.6
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung
der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
Focuswelten wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
6.7
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien
ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen,
im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Focuswelten
berechnet.
6.8
Focuswelten ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen
zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Focuswelten
für den Kunden zumutbar ist.
7 Vergütung
7.1
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von Focuswelten mehr als 50 Km beträgt.
Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung
von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann Focuswelten eine Handling Fee in Höhe
von 15 Prozent erheben.
7.2
Die Vergütung von Focuswelten erfolgt nach der vertraglich vereinbarten
Summe, von welcher 50 Prozent innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluß
fällig werden. Die weiteren 50 Prozent werden nach Abnahme der Leistungen
durch den Kunden in mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde nach Zeitaufwand, der monatlich in
Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des
Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze
von Focuswelten , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Focuswelten
ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
Von Focuswelten erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen
sind unverbindlich.
7.3
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung von Focuswelten getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die
für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im
Zweifel gelten die von Focuswelten für ihre Leistungen verlangten
Vergütungssätze als üblich.
7.4
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
8 Rechte
8.1
Focuswelten gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen,
gelten die §§ 69 d und e UrhG.
8.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und
die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu
verwerten.
8.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz
der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Focuswelten kann
den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich
der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
9 Schutzrechtsverletzungen
9.1
Focuswelten stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte)
frei. Der Kunde wird Focuswelten unverzüglich über die geltend
gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die
Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche,
erlischt der Freistellungsanspruch. Dieser Freistellunganspruch gilt nicht
für vom Kunden bereitgestellten Materialien und Software.
9.2
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Focuswelten - unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene
Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache
mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen
des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht
mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte
erwerben.
10 Rücktritt
10.1
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Focuswelten
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
11 Haftung
11.1
Focuswelten haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet Focuswelten nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf 1000 EURO.
11.3
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Focuswelten
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
11.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von Focuswelten.
11.5 Eine Haftung für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, wird ausgeschlossen. Insbesondere
haften wir nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
12 Abwerbungsverbot
12.1
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit
der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von Focuswelten abzuwerben oder ohne Zustimmung von Focuswelten anzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich
der Kunde, eine von Focuswelten der Höhe nach festzusetzende und
im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe
zu zahlen.
13 Geheimhaltung, Presseerklärung
13.1
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die
Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind
nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
13.2
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
13.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus.
13.4 Wenn
eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen
wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes
Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
13.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per E-Mail - zulässig.
14 Schlichtung
14.1
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung
durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
14.2
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die
Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen
Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat.
14.3
Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die
Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14
in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder
endgültig zu bereinigen.
14.4
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig
auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
14.5
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
15 Überlassenes Bildmaterial
15.1 Die AGB
gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich
in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
15.2 Der Kunde erkennt an, dass es
sich bei dem von Focuswelten gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
15.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
15.4 Das überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum von Focuswelten, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
15.5 Der Kunde hat das Bildmaterial
sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
15.6 Reklamationen, die den Inhalt
der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
16 Nutzungsrechte für überlassenes Bildmaterial
16.1 Der Kunde
erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
16.2 Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
16.3 Mit der Lieferung wird lediglich
das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem
Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder
der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
16.4 Jede über Ziffer 16.3 hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
von Focusweltenen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträ-gern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
16.5 Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung
mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
16.6 Der Kunde ist nicht berechtigt,
die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
16.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
17 Honorare für überlassenes Bildmaterial
17.1 Es gilt
das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
17.2 Das Honorar gilt nur für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff. 16.3 oder 17 AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
17.3 Durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten
für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
17.4 Das Honorar gemäß
18.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von
mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
17.5 Das Honorar ist spätestens
binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Abzüge zu
zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben
ist. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
18 Rückgabe des Bildmaterials
18.1 Das Bildmaterial
ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem
Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind
zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung von Focuswelten.
18.2 Überlässt Focuswelten
auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist
nur wirksam, wenn sie von Focuswelten schriftlich bestätigt worden
ist.
18.3 Die Rücksendung des Bildmaterials
erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang bei Focuswelten.
19 Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz bei Überlassung
von Bildmaterial
19.1 Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung von Focuswelten erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
19.2 Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist
ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
19.3 Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der
in Ziff. 18.1 und 18.2 gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen
in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
19.4 Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass Focuswelten die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten
ist.
19.5 Bei fehlendem Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrech-nung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden
ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
19.6 Durch die in Ziffer 20 vorgesehenen
Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
20 Vertragsabschluss, Preise und Lieferbedingungen
beim Kauf von Beamern und Software
20.1
Sämtliche Angebote der Katja Dippold & Josef Niedermeier GbR
sind freibleibend. Sie bestellen schriftlich per E-Mail oder Fax.Bei telefonischer
Bestellung ist eine verbindliche schriftliche Bestellbestätigung
erforderlich. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Katja Dippold &
Josef Niedermeier GbR Ihren Auftrag entweder durch Lieferung der Ware
oder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per
E-Mail annimmt.
20.2 Für die Lieferung gelten
die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
20.3 Alle angegebenen Preise enthalten 16% Mehrwertsteuer
(soweit nicht extra angegeben). Hinzu kommen pauschale Versandkosten die
auf den Angebotsseiten stehen.
20.4 Wir liefern, sofern nichts anderes vereinbart war,
die Ware auf nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme.
20.5 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Katja Dippold & Josef Niedermeier GbR.
20.6 Lieferzeiten:
Sollten sich aufgrund äußerer Umstände längere Lieferzeiten
ergeben, wird der Kunde darüber informiert.
20.7 Transport, Versand und Versandkosten:
Der Versand erfolgt über Pakete mit Post AG, Paketdienst oder Spedition.
Der Käufer hat die Waren nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen
und eventuelle Transportschäden sofort beim Paketdienst zu reklamieren.
Die Versandkosten innerhalb Deutschlands und innerhalb der Europäischen
Union werden pauschal berechnet und sind auf den jeweiligen Seiten der
Ware angegeben und beziehen sich nur auf Lieferungen innerhalb Deutschlands.
Versandkosten innerhalb der Europäischen Union werden extra berechnet
und sind vor der bestellung zu erfragen.
21 Rückgabebelehrung, Rückgaberecht und
Rückgabefolgen beim Kauf von Beamern und Software
21.1 Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von
Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch Rücksendung
der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
Nach dem § 3 Fernabfragegesetz hat jeder Kunde ein Recht auf Widerruf
seiner Bestellung bzw. Rückgabe der bestellten Ware gemäß
§§ 361 a, b BGB.
Notieren Sie bitte immer kurz den Grund für die Rücksendung
des Artikels auf der Rechnung (oder Kopie), die Sie der Rücksendung
beilegen. Ggf. teilen Sie uns bitte noch Ihre Bankverbindung für
die Gutschrift des Kaufpreises mit.
21.2 Ein Rückgaberecht bei Lieferung von Software
ist ausgeschlossen.
21.3 Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung,
haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht. Zurückgesandte Pakete müssen
ausreichend frankiert sein; bitte beachten Sie, dass wir keine unfreien
Pakete oder Nachnahmesendungen annehmen.
21.4 Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen
hat zu erfolgen an:
Katja Dippold & Josef Niedermeier GbR
Hochfellnstr. 46b
83 346 Bergen
Deutschland
Fax: 08662 / 66 41 97
Mail: bestellung@focuswelten.de
21.5 Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Das Produkt muss jedoch in neuwertigem
Zustand sein und mit der Originalverpackung zurückgesandt werden.
Für beschädigte oder gebrauchte Artikel wird der Kaufpreis nicht
erstattet. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
21.6 Bei internationalen Lieferungen werden bei Ausübung
des Rückgaberechts keine Versandkosten erstattet.
22 Gewährleistung und Reparaturen beim Kauf
von Beamern und Software
22.1 Bei Neugeräten beträgt die gesetzliche
Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
22.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens
14 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche Äbweichungen
von Äußerlichkeiten (Farbe, Abmessungen, Gewicht) oder anderen
Qualitäts- und Leistungsmerkmalen begründen keinerlei Ansprüche
des Käufers hinsichtlich Gewährleistung.
22.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Mängel und Schäden, die dadurch entstehen, dass sich der Kunde
nicht an die vorgeschriebenen Installationsanleitung und Einsatzbedingungen
gehalten hat.
22.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde
selbst oder nicht autorisiertes Fachpersonal Eingriffe oder Reparaturen
am Gerät vornimmt.
22.5 Liegt ein Mangel der Lieferung vor, so kann dieser
entweder durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung behoben werden.
Ist eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung mit unverhältnismäßig
hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils
verbliebene Art der Nacherfüllung. Das Recht des Kunden auf Rückgängigmachung
des Kaufvertrages oder Minderung nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung
bleibt unberührt.
22.6 Im Falle eines Mangels hat der Käufer die Wahl,
das Gerät an die Katja Dippold & Josef Niedermeier GbR oder direkt
an den Hersteller zu schicken. Schickt der Kunde der Katja Dippold &
Josef Niedermeier GbR ein defektes Gerät zu, schicken wir es weiter
an den Hersteller. Die Bearbeitungsdauer verzögert sich dadurch erheblich.
23 Sonstiges
23.1
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig
verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
23.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus
dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
23.3
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
23.4
Focuswelten darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien
als Referenzkunden nennen. Focuswelten darf ferner die erbrachten Leistungen
zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen,
es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse
geltend machen.
24 Schlussbestimmungen
24.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per E-Mail erfolgen.
24.2
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
24.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
24.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
24.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Focuswelten
Traunstein.
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